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Betriebs- und Stallordnung

Betriebs- und Stallordnung

Unsere Stallordnung gilt für alle Einsteller/Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sowie Familienangehörige und Besucher und ist bindend.

Allgemein:

Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem guten Klima beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage.

  • Jeder hat sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf, was im speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, welche die guten Sitten verletzen, fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.
  • Personen, die nachweislich ihre Differenzen öffentlich, z.B. Internet, ausfechten, und zwar derart, dass hiermit der Ruf des Betriebes geschädigt wird, müssen die Anlage umgehend verlassen, ggf. Rechtliche Schritte hält sich der Stallbetreiber vor.
  • Zur Anlage des Betriebes gehören: Boxenstall, Aktiv- und Bewegungsstall (Ruhehalle, Freifläche/Paddock), Paddocks, Weiden, Reitplatz, Waschplatz, Reiterstübchen, Sattelkammer, Sanitärbereich, Solarium, Parkplatz.
  • Zur Anlage gehören nicht: Wohnhaus, Sattlerei, Werkstatt, vorderer Hallenbereich bis zum Boxenstall.
  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Generelle Stall- bzw. Anlagenöffnungszeiten:
    a) Winterzeit: Mo bis Sa 7:00 bis 20:00; So und Feiertag 7:00 bis 18:00
    b) Sommerzeit Mo bis Sa 7:00 bis 22:00; So und Feiertag 7:00 bis 19:00
    c) in Ausnahmefällen sind Sonderregelungen nach Absprache mit dem Stallbetreiber möglich.
  • Die Pflege und Wartung der Fütterungsanlagen im Aktiv- und Bewegungsstall stall obliegt ausschließlich dem Stallbetreiber bzw seinen Erfüllungsgehilfen.
  • Kraftfutter, Heu und Heulage des Betriebes obliegen nicht der Selbstbedienung. Stroh- sowie Späneverbrauch bei den Boxenpferden ist im angemessenen Rahmen zu halten.
  • Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
  • Die Benutzung der Anlage steht jedem dem Stall zugehörigen Reiter bzw. Pfleger frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm betreute Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat.
  • Eltern haften auf dem ganzen Gelände für Ihre Kinder.
  • Das Laufen und Rennen sowie Inlinerfahren etc. ist in der Nähe von Pferden untersagt, ebenso lautes und hektisches Spielen..
  • In allen Stallgebäuden außer dem Reiterstübchen ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.
  • Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird.
  • Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf die notwendige Dauer zu beschränken.
  • Der Letzte, der abends den Stall verlässt, hat die Türen zu schließen, Radio aus zu machen und das Licht zu löschen.
  • Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen des Aktiv- und Bewegungsstalles, der Paddocks und der Weiden sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.
  • Alle Weiden (Boxen- sowie Aktiv- und Bewegungsstalll) sind witterungs- und wachstumsbedingt einige Monate im Jahr gesperrt. Für diese Zeiträume stehen für die Boxenpferde Paddocks zur Verfügung.
  • Das Abäppeln der Paddocks und der Weide der Boxenpferde ist jeweils durch den Pferdebesitzer bzw. von ihm benannte Personen zu erledigen, hierfür gibt es einen Abäppelplan.
  • Im Aktiv- und Bewegungsstall hat jeder Pferdebesitzer einmal im Monat zusammen mit einem anderen Einsteller an einem Wochenendtag Abäppeldienst (gesamte Fläche, während der Weidesaison inklusive der genutzen Weide), hierfür gibt es einen Abäppelplan.
  • Jede Reitbeteiligung von Pensionspferden im Aktiv- und Bewegungsstall hat bei Anwesenheit zur Versorgung des Pferdes auf der Anlage eine Schubkarre voll abzuäppeln. Während der Weidesaison vorrangig auf den Weiden.
  • Fremde Sättel, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich Tabu.
  • Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde sind streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
  • Hunde dürfen auf der Anlage frei laufen, müssen aber unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich gesinnt sein und jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Das Mitnehmen von Hunden auf den Reitplatz ist grundsätzlich verboten. Die gesamte Anlage darf nicht als Hundekotplatz dienen, versehentliche „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen. Sollten sich Hunde nicht verstehen, so müssen sich die Besitzer darüber einigen, dass einer der Hunde weggesperrt werden muss. Die zum Betrieb gehörigen Hunde haben grundsätzlich Vorrang. Alle Hundebesitzer haben darauf zu achten, dass ihre Hunde nicht im umliegenden Gelände wildern oder Spaziergänger belästigen. Nur wenn diese Punkte eingehalten werden, können wir es weiterhin gestatten, dass die Hunde sich unangeleint auf der Anlage aufhalten dürfen.
  • Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten dass man keinen anderen behindert. Die Betonpfosten dienen zur Orientierung für die einzelnen Parkplätze. Die landwirtschaftlichen Gerätschaften dürfen nicht zugeparkt werden. Auf der Hofzufahrt und dem Hof gilt Schritttempo.
  • Sämtliche Tore sind grundsätzlich nach dem Durchqueren ordentlich zu schließen.

Ordnung

  • Die Putzplätze sowie die Stallgasse sind grundsätzlich vor und nach dem Reiten zu fegen.
  • Die Stallgasse ist kein Lagerplatz, das benutzte Material (Putzkästen etc.) ist ordnungsgemäß aufzuräumen.
  • Benutzte Arbeitsgeräte müssen gereinigt und wieder ordnungsgemäß zurückgelegt werden.
  • Eigens gekaufte Mistgabeln etc. sind im eigenen Fach in der Sattelkammer aufzubewahren. Wenn sie an den allgemeinen Besen- und Gabelhalterungen hängen, darf sie jeder benutzen.
  • Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht hat, verantwortlich. D.h. alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort. Organischer Müll darf auf den Mist. Ein Zwischenlagern des Mülls im Stall ist nicht erwünscht. Kleinmüll wie z. B. Süßigkeitenpapier ist in den Tonnen zu entsorgen und nicht liegen zu lassen.
  • Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und von dort in den Abfalleimer, nicht auf den Boden.
  • Einrichtung und Geschirr im Reiterstübchen kann benutzt werden, bitte nach Gebrauch spülen und aufräumen.
  • In der Sattelkammer dürfen keinerlei Futtermittel bevorratet werden, jedem Pferd ist ein Fach im Futtercontainer zugeordnet.
  • Reiten
  • Auf dem Reitplatz des Betriebes gelten die allgemein üblichen FN-Bahnregeln. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Longieren auf dem Reitplatz ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird und die anwesenden Reiter einverstanden sind. Pferdeäpfel sind vor, nach und während der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen zu entfernen.
  • Reiten – auch im Rahmen von Unterricht – erfolgt stets auf eigene Gefahr!
  • Für Reiter/-innen, unter 18 Jahren ist ein bruchsicherer und splitterfester Reithelm mit Kinnriemen vorgeschrieben. Es sei denn, das Reiten ohne Reithelm wird von den Eltern schriftlich genehmigt.
    Auch alle anderen Reiter/innen weist der Stallbetreiber hiermit auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin.
  • Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen, auf der Anlage bedarf der vorherigen Zustimmung des Stallbetreibers.
  • Pensionspferde:
  • Für eingestellte Pensionspferde sind vom Besitzer angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen.
  • Jeder Besitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz (Husten, Tetanus) seines Pferdes verantwortlich.
  • Die Gabe einer Wurmkur gegen die Magendassel ist verpflichtend und erfolgt gemeinsam mit der ganzen Herde auf Weisung des Stallbetreibers. Wird eine Behandlung auf Bandwurm innerhalb der Herde notwendig, ist diese verpflichtend. Bei positivem Befund der Kotprobe auf Parasitenbefall ist die entsprechende Behandlung bis zum Erreichen einer nicht auffälligen Kotprobe verpflichtend.  Kotproben werden im Frühjahr und Spätsommer für den kompletten Bestand durchgeführt.
  • Wegen eventueller Verletzungsgefahr dürfen die Pferde in den Boxen sowie im Aktiv- und Bewegungsstall nicht mit Halfter eingestellt werden. Zum Rausbringen der Boxenpferde muss jedoch ein Halfter und ein Strick an der Boxentür sein. Im Aktiv- und Bewegungsstall sind Halfter und Strick im Schleusenbereich aufzuhängen.
  • Das Verletzungsrisiko durch andere Pferde liegt beim Pferdebesitzer.
  • Wir behalten uns vor, frei entscheiden zu können, ob ein Pferd in die jeweilige Herde passt oder nicht.
  • In der Integrationsphase müssen die Pferde hinten unbeschlagen sein.
  • Das Ein- und Ausdecken des Pferdes hat durch den Besitzer und von ihm benannte Personen zu erfolgen. Sollte eine Decke innerhalb der Herde zerstört werden, haftet der Tierhalter selbst.
  • Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutz der Pferde erforderlich Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
  • Änderungen die das Tier (Tierarztwechsel, Futterumstellung, Krankheit, etc) oder den Besitzer (Umzug, Telefonnummer, o.ä) betreffen, sind unverzüglich weiterzuleiten, damit wir diese zur Informationsentnahme in Notfällen zur Verfügung haben.
  • Information nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • Mit Nutzung der Anlage erklärt sich der Einsteller bzw. die Reitbeteiligung damit einverstanden, dass seine/ihre Daten in den EDV Systemen des Betriebes (derzeit Microsoft Office, Apple Cloud, TimeTree)gespeichert werden und der Betrieb die Daten nutzen darf.
  • Die Kommunikation zwischen Betrieb und Einstellern bzw. Reitbeteiligungen erfolgt telefonisch, per SMS, sofern vorhanden per Whats-App sowie per Email.
  • Teilweise werden Daten durch den Betrieb über Aushänge (Einstellerliste, Reitbeteiligungsliste, Email-Verteiler) Dritten zugänglich gemacht.
  • Bilder und Videos von gemeinsamen Veranstaltungen werden in Whats-App, Facebook und der  Homepage des Betriebes veröffentlicht.
  • Die verantwortlichen Personen für die Datenverarbeitung sind Stefan Schmitt und Jessica Schmitt-Sanchez, Am Ochsweg 0,76770 Hatzenbühl. Die verantwortlichen Personen entscheiden allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
  • Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung:
    Nur mit ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf der bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
  • Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
    Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet.  Aktuell: Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Postfach 30 40, 55020 Mainz, 06131 208-2449, poststelle-datenschutz-rlp.de
  • Recht auf Datenübertragbarkeit:
    Jedem steht das Recht zu, Daten, die der Betrieb auf Grundlage der Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeitet, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangt wird, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
  • Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung:
    Es besteht jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.  Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich jederzeit an die Verantwortlichen gewendet werden.
  • Der Informationspflicht nach dem DGSVO kommt der Betrieb mit dieser Stall- und Betriebsordnung nach.
  • Diese Betriebs- und Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.

Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.

 

Hatzenbühl im November 2022

 

Stefan Schmitt

 

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